Mit dem von Baudezernent Peter Ritter vorgestellten und schon im Vorfeld mit der Feuerwehr abgestimmten Raumprogramm konnten sich die Ortschaftsräte Leupolz und Karsee bei ihrer gemeinsamen Sitzung in Sachen Feuerwehrhaus Nord am Mittwochabend durchweg anfreunden. Lediglich der derzeitige Zeitplan, der laut Ritter als nunmehr frühesten Baubeginn das Frühjahr 2023 vorsieht, sorgte für kritische Nachfragen und Stimmen aus den Reihen der Räte.
„Mäuse und Schimmel“ in der Garage
„Man sollte schon möglichst schnell damit anzufangen“, sagte Karsees Ortschaftsrat Andreas Grabherr nach Ritters räumlicher und zeitlicher Vorstellung des neuen Feuerwehrhauses für die Ortschaften Leupolz und Karsee. Nur eine Notlösung sei die derzeitige Fahrzeug-Unterstellung samt der Unterkunft für die Karseer Feuerwehrleute, sagte Grabherr – und sprach von „Mäusen bis hin zum Schimmel“: „Privat hätte man eine solche Garage schon lange abgerissen. Das ist echt eine Zumutung.“
Auch Ortschaftsrat Christoph Bahr wies auf das „dringende Anliegen“ der beiden Ortschaften hin, deren Wunsch es wäre, zeitig voranzukommen. Auch Wangens Feuerwehr-Kommandant Christoph Bock kam zu der Einschätzung: „Der Bau drängt.“
So sieht die Zeitschiene aus
Dass dies nicht ganz so einfach ist, machte Ritter bei seiner Darstellung der zeitlichen Schiene deutlich: Nach der Zustimmung im Ortschaftsrat werden die Pläne nun erst einmal im Gemeinderat vorgestellt: „Zugleich werden wir den Bebauungsplan vollends fertigstellen und das Verfahren abschließen.“
Bei der Ausschreibung soll laut Ritter zweigleisig gefahren werden. Denn neben dem üblichen Verfahren wird auch ein Mietkauf geprüft, bei dem die Stadt einem Betreiber Geld bezahlen würde anstatt es selbst einsetzen zu müssen. Schon davor hatte Ritter beschrieben, dass derzeit sämtliche Materialkosten „davonlaufen“ und die Teuerung kaum einschätzbar sei: „So oder so müssen wir gegenüber dem Regierungspräsidium darstellen, was wirtschaftlicher ist.“
Lieber Mietkauf als neue Kredite
Seiner Einschätzung nach wäre Geld für den Mietkauf eher aufzubringen als neue Kredite aufzunehmen. Allerdings ist der Landeszuschuss laut Ritter nach ersten Auskünften der Förderstelle für beide Alternativen möglich. Im Herbst solle dann darüber entschieden werden, welcher Finanzierungsweg beschritten wird.
Einig waren sich Verwaltung, Ortschaftsräte und Feuerwehrleute über das aus ihrer Sicht gelungene Raumprogramm. Die vom Dezernenten beschriebene „gute Lösung“ sieht ein mit der Feuerwehr durchweg abgestimmtes Konzept und einen zweigeschossigen Bau vor. Im Erdgeschoss sollen die drei Plätze für die Fahrzeuge, ein Waschplatz, Material- und Treibstofflager, eine Anhängergarage, eine Werkstatt, die Haustechnik und Heizung sowie die Umkleiden und Sanitärräume und die Leitzentrale Platz finden.
Auch für andere Veranstaltungen geeignet
Das Obergeschoss beinhaltet Lagerflächen, Archiv und einen in seiner Größe flexibel gestalteten Floriansraum, der auch über einen separaten, barrierefreien Zugang über eine außen liegende Rampe verfügt. Der Schulungsraum ist nicht nur für die Feuerwehr gedacht. „Er ist auch ideal für gemeinsame Sitzungen oder sonstige Veranstaltungen“, sagte Peter Ritter. Ebenso im Obergeschoss: der Kommandantenraum, das Stuhllager sowie ein Raum für die Jugend-Feuerwehr.
Bei der Vorstellung der Gebäudeansichten zeigte Peter Ritter auf, dass das Feuerwehr-Gerätehaus eine etwas flachere Dachneigung als die umliegenden Gebäude bekommen soll. Ritter äußerte sich auch zum Standort etwas oberhalb der Landstraße 325 in Richtung Schweinberg, der immer wieder zu Diskussionen führe: „Weiter unten wird uns das Regierungspräsidium den Standort nicht genehmigen.“
Eine „kompakte Lösung“
Als bauliches „Vorbild“ gilt das Feuerwehrhaus in Grünenbach, das in der Größe und den Zwecken des „Löschzugs Nord“ angepasst wurde. „Insgesamt eine sehr kompakte Lösung, die über Jahre hinaus Bestand haben wird“, bilanzierte Ritter.
Leupolz’ Ortsvorsteher Anton Sieber erkundigte sich nach den zeitlichen Gegebenheiten zum eigentlichen Bauantrag. „Wir brauchen zunächst den Bebauungsplan, dann ist der Bauantrag nur noch eine Formsache“, antwortete Ritter. Sollten bei der Auslegung Einwände eingehen, müssten diese gegebenenfalls eingearbeitet oder abgewogen werden.
Quelle: szon.de